COPYRIGHT
Alle auf dieser Homepage verwendeten Bilder, Texte und Darstellungen unterliegen dem Copyright und sind urheberrechtlich geschützt.
Wenn Sie hiervon Teile verwenden wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns. Wir werden dann, je nachdem und falls es möglich ist, den Kontakt zum Urheber vermitteln.
Herzlich Willkommen im Funpark Rodgau. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und bitten Sie, sich an die Spielregeln zu halten. Zu einem reibungslosen Ablauf Ihres Aufenthaltes tragen klare Vereinbarungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form nachfolgender Bestimmungen vereinbaren. Diese werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande gekommenen Nutzungsvertrages. Wir bitten Sie um sorgfältiges Lesen und Beachtung!
NUTZUNG DER LASERTAG ANLAGE
Die Besucher nutzen die Einrichtungen des Funpark Rodgau auf eigene Gefahr. Die Besteigung oder Veränderung von Hindernissen ist untersagt. Rennen, Hinlegen oder Knien ist in unserer Anlage verboten. Wir bitten um größtmögliche Vorsicht, bis sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnt haben. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wir behalten uns vor, den Betrieb der kompletten Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen und die Arena zu räumen, falls sich Mitspieler an die oben aufgeführten Verbote nicht halten. Gespielt wird idealerweise in dunkler Freizeitkleidung und sportlichen, flachen Schuhen. Jede Art militanter Kleidung, auch nur ansatzweise, ist untersagt. Wir bitten Sie, sich für die Einweisungen 20 min vor Spielbeginn einzufinden. Verspätete Ankunft berechtigt nicht zu Wertausgleich oder Verlängerung der Spielzeit.
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass bzw. den Zugang zur Arena zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.
NUTZUNG DER ESCAPE ROOMS
Das Mindestalter zur Teilnahme im Funpark Rodgau beträgt 16 Jahre. Ausnahmen in Begleitung mit Erwachsenen sind auf Anfrage möglich.
Menschen mit folgenden gesundheitlichen Problemen wie z.B. mit der Tendenz zu Panikattacken, mit Asthma oder Herzerkrankungen raten wir von der Teilnahme ab (siehe Haftungsauschluss).
Alle Rätsel so wie deren Lösung unserer Escape Rooms betrachten wir als Geschäftsgeheimnis. Veröffentlichungen, auch auszugsweise, sind nicht gestattet.
EINWILLIGUNG IN DIE VERWENDUNG VON BILD. UND VIDEOAUFNAHMEN
Nach der Teilnahme am Spiel „Escape Rooms“ werden Bild- und Videoaufnahmen von Ihnen gefertigt. Es wird vereinbart, dass widerruflich inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an den Bildaufnahmen von Ihnen an die Avior Entertainment GmbH übertragen werden.
Die Übertragung erstreckt sich insbesondere, aber nicht abschließend
auf Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und der öffentlichen Wirksamkeit für Werbezwecke (unter anderem aber nicht abschließend im Internet, z.B. auf der Homepage, in Sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook/Instagram; etc.)
auf elektronische Bildbearbeitung und Veränderung der Bildaufnahmen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts durch die Avior Entertainment GmbH oder durch beauftragte Werbeagenturen bzw. den Fotografen
Auf Wunsch erhalten Sie von den Bildaufnahmen, die verwendet werden, eine digitale Datei zu Ihrer privaten Verwendung. Hierfür senden Sie uns eine E-Mail an info@funpark-rodgau.de. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Hierfür genügt eine E-Mail an info@funpark-rodgau.de mit näherer Bezeichnung des Bildes/Veröffentlichungsdatum. Wir werden das Bild dann schnellstmöglich, spätestens aber zwei Wochen nach der E-Mail entfernen.
Sie bestätigen ferner, alle Mitspieler, die mit Ihnen am Spiel teilnehmen, über diese Einwilligung informiert zu haben und bestätigen zudem, dass Ihnen die Einwilligung dieser Spieler vorliegt.
SPIELGERÄTE
Die im Funpark Rodgau bereitgestellten Spielgeräte und Einrichtungsgegenstände werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang mit den Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden.
Sollte ein Spielgerät oder Einrichtungsgegenstände aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Bedienung durch den Spieler beschädigt werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 Euro fällig, unabhängig davon, dass zusätzliche Schadenersatzansprüche bestehen. Es stehen kostenlose, verschließbare, codierte Fächer zum Einschluss persönlicher Gegenstände zur Verfügung.Für die Nutzung der Fächer und der Garderobe wird unsererseits keine Haftung übernommen.
ANWEISUNGEN
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Personen, die gegen unsere Hausordnung und Anweisungen des Personales verstoßen, werden unverzüglich der Betriebsanlage verwiesen. Hiermit verbunden ist gleichzeitig die Kündigung des Benutzungsvertrages, die einer mündlichen Abmahnung nicht bedarf, soweit der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet werden kann.
EINTRITTSPREISE
Der Eintrittspreis wird sofort fällig und ist vor Spielbeginn an unserer Kasse zu entrichten. Erscheinen angemeldete Gruppen trotz vorliegender Buchung nicht, wird der Eintrittspreis nach der Gesamtbuchung bei der Person eingefordert, die die Buchung veranlasst hat.
ALKOHOL- UND RAUCHVERBOT
Innerhalb des gesamten Betriebs besteht Rauchverbot. Steht ein Nutzer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, so führt dies ohne mündliche Abmahnung zur Kündigung des Benutzervertrages sowie zum Verweis aus der Anlage.
VORZEITIGE BEENDIGUNG
Wird die Nutzung vor Ablauf der hierfür gewährten Spielzeit beendet, so besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises!
BILDMATERIAL
Die Anfertigung von Fotos oder sonstigem Bildmaterial zu gewerblichen Zwecken innerhalb der Anlage ist untersagt!
GEWERBLICHE VERTRAGSPARTNER
Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren etwaige Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit! Dies gilt auch dann, wenn sie uns zuvor mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.
HAUSRECHT
Die Betreiber der Avior Entertainment GmbH und deren Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Eine Haftung der Avior Entertainment GmbH sowie deren Mitarbeiter und Aushilfen, externen Veranstaltern, dem Eigentümer des Geländes und des Betriebs, die Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern unserer Anlagen bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung bei Verletzungen, Diebstahl/Verlust von Kleidung, Wertgegenständen und Ausrüstung gleich welcher Art, sowie bei Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Bei Unfällen oder Verletzungen und daraus resultierenden Schäden bei Besuchern/Nutzern, die durch die Benutzung der Ausrüstung oder unserer Spielangebote hervorgerufen werden, übernehmen wir keine Haftung für fahrlässiges Verhalten. Die Teilnahme an den Spielen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Unsere eigene Haftung für Schäden, die nicht Körper- oder Personenschäden sind, sowie unsere Haftung für durch uns oder durch unser Personal verursachte Schäden, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Laut Landgerichtsurteil vom 12.05.1998 in Hamburg haftet der Homepage Inhaber für alle Links – wenn er sich nicht ausdrücklich davon distanziert. Wir betonen hiermit ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der von uns gelinkten Seiten haben. Weshalb wir uns hiermit ausdrücklich auch von deren Inhalten distanzieren. Diese Erklärung gilt selbstverständlich auch für Inhalte der Seiten, zu denen Banner führen.
GERICHTSSTAND
Der Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist, soweit wie gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Avior Entertainment GmbH in Heidelberg.